Ein Beispiel für die einseitige "Aufklärung" der Region Stuttgart aus der Stuttgarter Zeitung vom 26. November 2011, also am Samstag vor der Volksabstimmung:
Die Region Stuttgart ist als Gebietskörperschaft aber zur Objektivität verpflichtet. Dazu gehört meiner Auffassung nach als Minimum, die Alternativen
aufzuführen sowie die dazugehörigen Argumente. PDF-Version: s21region.pdf
Den berüchtigten Brief von OB Schuster gibt es zu sehen unter
http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/SchusterwerS141.jpg.